Jeder Haushalt in Deutschland hat automatisch einen Stromanbieter – auch ohne eigenen Vertrag. Dieser Anbieter heißt Grundversorger und ist gesetzlich verpflichtet, Haushaltskunden zu versorgen.
Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Diese Pflicht zur Versorgung ist in §36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Wechselt ein Haushalt keinen Anbieter, bleibt er automatisch im Grundversorgungstarif.
Der Grundversorgungstarif bietet einen gesetzlichen Basisschutz: Der Grundversorger darf keinen Kunden ablehnen und muss bestimmte Informationspflichten erfüllen. Preisanpassungen müssen sechs Wochen im Voraus angekündigt werden. Bei einer Erhöhung besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Grundversorgungstarife sind oft teurer als Sondertarife alternativer Anbieter. Das liegt nicht an der Qualität des Stroms – das Stromnetz ist für alle Anbieter dasselbe –, sondern an der unterschiedlichen Tarifgestaltung. Ein Vergleich der verfügbaren Tarife für die eigene Postleitzahl zeigt, welche Alternativen vorhanden sind.
Wer vom Grundversorger zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchte, kann das jederzeit tun. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim Grundversorger. Die Stromversorgung wird dabei nicht unterbrochen.