Beim Strombezug gibt es zwei grundlegende Vertragsarten: den Grundversorgungstarif und den Sondertarif. Beide liefern identischen Strom über dasselbe Netz – der Unterschied liegt in Preis, Laufzeit und Kündigungsregeln.
Der Grundversorgungstarif ist der gesetzliche Basisvertrag. Er hat keine Mindestlaufzeit – Sie können ihn jederzeit mit einer kurzen Frist kündigen. Preisänderungen müssen sechs Wochen vorher angekündigt werden. Er bietet Sicherheit, ist aber häufig teurer als marktübliche Sondertarife.
Sondertarife werden von Energieversorgungsunternehmen außerhalb der gesetzlichen Grundversorgung angeboten. Sie haben oft eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, danach sind sie in der Regel monatlich kündbar. Viele Sondertarife beinhalten einen Neukundenbonus. Entscheidend für die Gesamtkosten sind der Grundpreis, der Arbeitspreis und die Laufzeit.
Ein Wechsel vom Grundversorgungstarif zum Sondertarif ist jederzeit möglich. Der neue Anbieter kümmert sich um die Abmeldung beim alten. Die Versorgung wird nicht unterbrochen – Strom fließt weiter über dasselbe Netz.
Beim Vergleich von Sondertarifen lohnt es sich, nicht nur auf den Jahrespreis zu schauen, sondern auch auf Preisgarantien, Kündigungsfristen und ob der Tarif nach dem ersten Jahr teurer werden kann. Ein aktueller Vergleich für die eigene Postleitzahl zeigt alle verfügbaren Angebote.