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Sonderkündigung Stromvertrag: Voraussetzungen und Ablauf

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es Stromkunden, ihren Vertrag außerhalb der regulären Kündigungsfristen zu beenden – zum Beispiel bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug.

Ein Sonderkündigungsrecht entsteht in mehreren Situationen: bei einer einseitigen Preiserhöhung durch den Anbieter, bei einer wesentlichen Vertragsänderung sowie in einigen Fällen bei einem Wohnungswechsel. Die genauen Voraussetzungen sind im Vertrag geregelt und hängen vom jeweiligen Tarif ab.

Bei einer Preiserhöhung muss der Anbieter sechs Wochen vorab informieren. Innerhalb dieser Frist – und bis zu vier Wochen nach Wirksamwerden der Erhöhung – können Kunden fristlos kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und die Kundennummer sowie das gewünschte Enddatum enthalten.

Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht pauschal – es hängt von der Art des Tarifs und der Änderung ab. Bei reinen Verbrauchspreisanpassungen aufgrund von Marktveränderungen gelten andere Regeln als bei einseitigen Anbieterentscheidungen. Im Zweifelsfall hilft ein Blick in die Vertragsbedingungen oder eine Verbraucherberatung.

Wer von der Sonderkündigung Gebrauch macht, kann direkt einen neuen Tarif abschließen. Der neue Anbieter koordiniert den Wechsel mit dem Netzbetreiber. Wichtig: Die Kündigung muss aktiv ausgesprochen werden – sie erfolgt nicht automatisch.

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