Wer umzieht, muss seinen Stromvertrag beim alten Anbieter kündigen oder abmelden. Was genau zu tun ist, hängt davon ab, ob Sie in der Grundversorgung oder in einem Sondertarif sind.
Beim Auszug sollten Sie Ihren Stromversorger rechtzeitig informieren. Die meisten Anbieter akzeptieren eine Kündigung zum Auszugsdatum. Wichtig ist der Zählerstand am letzten Tag in der Wohnung – er bildet die Grundlage für die Schlussrechnung. Fotografieren Sie den Zählerstand oder notieren Sie ihn mit Datum.
Wenn Sie in einen Sondertarif gewechselt sind, kann eine Kündigung wegen Umzugs je nach Vertrag unterschiedlich gehandhabt werden. Manche Anbieter erlauben eine vorzeitige Kündigung bei Wohnungswechsel, andere verlangen die Einhaltung der Mindestlaufzeit oder bieten Mitnahme an die neue Adresse an.
Wer den Vertrag mitporten möchte, sollte prüfen, ob der bisherige Anbieter auch an der neuen Adresse liefert. Oft ist ein Neubeginn mit einem frischen Tarifvergleich günstiger als das Weiterführen des alten Vertrags.
Nach dem Auszug erhalten Sie eine Abschlussrechnung. Guthaben werden erstattet, Nachforderungen entstehen, wenn der tatsächliche Verbrauch die geleisteten Abschläge übersteigt. Heben Sie alle Dokumente zum Auszug sorgfältig auf.